Herzlich Wilkommen auf www.IContent-GmbH.biz Informationen zur Vertragswirksamkeit der IContent GmbH mit Outlets.de

Sparen, den Gürtel enger schnallen, das sind doch ganz neue/alte Begriffe, denn es ist den Deutschen in der Masse ja Jahrzehnte lang sehr gut gegangen...

Aktuelle Urteile zur IContent GmbH

Urteil downloadenAmtsgericht Schweinfurt, Urteil vom 09.06.2011 – AZ 10 C 1657/10 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Landau, Urteil vom 27.05.2011 – AZ 2 C 766/10 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2011 AZ 32 C 85/11 (22) - IContent GmbH – Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen
Urteil downloadenAmtsgericht Emmerich, Urteil vom 19.04.2011 – AZ 2 C 16/11 - Outlets.de – Rückforderungsanspruch ausgeschlossen
Urteil downloadenAmtsgericht Detmold, Urteil vom 28.03.2011 - AZ 7 C 1/11 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Bochum, Urteil vom 03.03.2011 – 45 C 442/10 - IP-Adresse und E-Mail-Adresse als Nachweis für Vertragsschluss ausreichend
Urteil downloadenAmtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2010 -AZ 29 C 1812/10 – 21 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Frankfurt, Urteil vom 21.10.2010 – AZ 29 C 1354/10 – 81 - IContent GmbH handelt nicht fahrlässig
Urteil downloadenAmtsgericht Witten, AZ 2 C 585 / 10 - 07.10.2010 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2010 – 32 C 764/10 – 84 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de

IContent GmbH informiert zum Thema Sparen

Nun hat sich in den letzten Jahren aufgrund der weltweiten Krise sehr viel verändert, sind die Arbeitsplätze unsicherer, oder es kommt gar nicht erst zum Abschluss eines festen Arbeitsvertrags. In einer solchen Situation besinnt sich doch mancher auf das fast ausgestorbene Wort "Sparen".

Aktuelle Rechtsprechung zu Outlets.de (Fernabsatzrecht)

Die Wirksamkeit der Verträge von Outlets.de wurde kürzlich vom Amtsgericht Frankfurt,Aktenzeichen 32 C 764/10 – 84 sowie Amtsgericht Witten, Aktenzeichen 2 C 585/10 überprüft und bestätigt. Gemäß der Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt ist der Kostenhinweis bei Outlets.de „deutlich, ausdrücklich und gut sichtbar“. Im Urteil heißt es: „(...) zwischen den Parteien ist ein Dienstleistungsvertrag wirksam zustande gekommen.“ Hinsichtlich der Preisgestaltung heisst es im Urteil des Amtsgerichts Witten: „Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein urchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik 'Vertragsinformation' entsprechend wahrnehmen kann.“